Rechtsprechung
LG Frankfurt/Oder, 28.05.1999 - 13 O 190/99 |
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 28.05.1999 - 13 O 190/99
- OLG Brandenburg, 21.06.2000 - 1 U 16/99
- BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 21.06.2000 - 1 U 16/99
Haftung des Arztes für Angaben im Kurantrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 30.10.2002 - 13 U 18/01
Zur Frage, ob und inwieweit der Gutachtenvertrag über
Bei der Beauftragung von Gutachtern und Sachverständigen ist ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter dann bejaht worden, wenn und soweit sich aus den Umständen des Falles hinreichende Anhaltspunkte für einen auf den Schutz Dritter gerichteten Parteiwillen ergeben, insbesondere dann, wenn das Gutachten erkennbar für eine Verwertung gegenüber Dritten bestimmt ist (vgl. OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.1998 - Az.: 1 O 38/98 - OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.04.2000 - Az.: 13 O 190/99 -).